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Im Kanton Basel-Landschaft gelten ab Sommer 2024 folgende Aufnahmebedingungen für weiterführende Schulen:

 

1. Nach abgeschlossener 10. Klasse der FOS: Der Übertritt aus einer 10. Klasse erfolgt über eine zentrale Leistungsabklärung in eine 1. Klasse des Gymnasiums bzw. in eine 1. Klasse der FMS. Die zentrale Leistungsabklärung umfasst eine schriftliche Prüfung im Fach Deutsch und eine schriftliche Prüfung im Fach Mathematik. Der Aufnahmestatus ist beim Übertritt provisorisch.

 

2. Nach abgeschlossener 11. und 12. Klasse der FOS: Der Übertritt aus einer 11. und 12. Klasse erfolgt sur dossier. In der Regel erfolgt der Eintritt in eine 3. Klasse des Gymnasiums bzw. in eine 2. Klasse der FMS. Der Aufnahmestatus ist beim Übertritt definitiv.

 

3. Im Kanton Basel-Landschaft besteht keine Möglichkeit einer freiwilligen Aufnahmeprüfung bzw. Leistungsabklärung.

 

Diese Regelung betrifft Schüler:innen, die im Kanton Basel-Landschaft wohnhaft sind. Für nicht in Baselland wohnende Schüler:innen gelten die Bestimmungen des Wohnkantons.

 

Für in Basel wohnhafte Schüler:innen gilt, dass nach dem 10. Schuljahr nicht an eine weiterführende Schule (Gymnasium oder FMS) im Kanton Basel-Stadt gewechselt werden kann, sondern erst nach der 11. oder 12. Klasse. Die Aufnahme erfolgt sur dossier und der Status ist in jedem Fall provisorisch.

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